Prüfservice DGUV V3

In Deutschland ist nach DGUV V3 (vormals BGV A3) für jeden Unternehmer im Zuge der Unfallverhütung vorgeschrieben, dass alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Diese Prüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen durchzuführen und als Nachweis der Prüfung zu protokollieren.

 

Dies bedeutet für den Unternehmer folgendes:

Geprüft werden muss jedes ortsveränderliche Betriebsmittel z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Ladegeräte, PC, Flex,... Quasi alles was einen Stecker hat. Darunter fallen auch Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen. Ebenfalls unter diese Prüfpflicht fallen ortsfeste Betriebsmittel wie z.B. Drehmaschinen, CNC-Center, Verteilungen und die zugehörige Elektroinstallation, usw, Diese Prüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme (Es gibt nur einige wenige Ausnahmen davon), nach Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen vorgeschrieben. Verantwortlich für ordnungsgemäßen Zustand aller Betriebsmittel und dessen Nachweis ist jeder Unternehmer selbst. Oft aber hat der Unternehmer keine entsprechende Qualifikation diesen Nachweis erbringen zu dürfen oder die Anschaffung und Unterhaltung entsprechender Prüfmittel ist nicht wirtschaftlich für das Unternehmen, Genau für diese Fälle bieten wir unseren Service an und entlasten Unternehmer beim Nachkommen Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen.
Bezüglich der Protokollierung gilt der Grundsatz: Was nicht protokolliert ist wurde nicht erledigt.

 

  Unser Service umfasst:

- Durchführung der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmitteln in unserer Werkstatt
- Durchführung der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln in Ihrem Unternehmen
- Protokollierung aller Prüfungen als Nachweis für Ihre Unterlagen
- Prüfaufkleber für alle mängelfrei geprüften Betriebsmittel
- Beseitigung von bei der Prüfung auffallenden Mängeln und Instandsetzung der Betriebsmittel
- Beratung zu Maßnahmen in Ihrem Unternehmen um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen
- Unterstützung auf Grundlage der Prüfergebnisse bei der Festlegung der Prüffristen
- Erinnerung zur Wiederholungsprüfung

 Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes Angebot.

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